Grundsätzlich kann die Mandatsnummer nur so lange geändert werden, wie das Mandat noch nicht gültig ist. Sobald eine Version des Mandats vorhanden ist wird das Ändern der Mandatsnummer in der Mandate Karte programmseitig unterbunden.
Sollten Sie nach der Verwendung eines Mandates in einem Einzug dennoch die Mandatsnummer anpassen müssen, so ist dafür einen Mandatsübertrag zu erzeugen:
- Verzweigen Sie in die entsprechende Mandate Karte.
- Wählen Sie die Aktion Mandat übertragen.
Wichtig |
|---|
| Bitte beachten Sie: Das bestehende Mandat wird durch diese Aktion auf ungültig gesetzt. |
- Programmseitig wird ein neues Mandat mit identischen Eigenschaften und Werten erzeugt. Das Mandat erhält - entsprechend der von Ihnen hinterlegten Regeln - entweder die nächste freie Nummer aus dem zugehörigen Nummernkreis oder die Nummer des Debitors.
Wichtig |
|---|
| Wenn Sie die Debitornummer als Mandatskennung nutzen wollen, müssen Sie zuvor in der Zahlungsverkehr Einrichtung Länge und Trennzeichen für das Suffix hinterlegen und die Option Doppelte Mandate zulassen auf JA setzen. |
Wichtig